Bekanntmachung

Im Gebiet des Wasserverbandes „Große Aue“ werden die Mäharbeiten an den Gewässern Sonstiger Ordnung vom 15. Juni bis 31. Dezember durchgeführt.

In ausgewählten Gräben in den Ortschaften Oppenwehe, Oppendorf, Niedermehnen, Westrup, Sundern und Haldem finden aus Artenschutzgründen zum Erhalt seltener Libellenarten die Mäharbeiten bereits ab der ersten Woche im Mai statt.

In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeiten erfolgen.

Ausbesserungen an und in den Gewässern sowie grundhafte Räumungen erfolgen unter angemessener Berücksichtigung des Naturhaushaltes und der bewirtschafteten Ufergrundstücke im ganzen Jahr, insbesondere in den Wintermonaten.

Zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar erfolgen auch notwendige Gehölzpflegearbeiten.

Es wird auf den § 3 Ziffer 3, § 5, § 5a, § 5b und § 5c der Verbandssatzung hingewiesen, die im „Amtlichen Kreisblatt“ des Kreises Minden-Lübbecke vom 30.12.2013 veröffentlicht wurden.

Wasserverband „Große Aue“
Verbandsvorsteher