Organigramm Wasserverband Große Aue

Organigramm

Organe

In den Vorstand entsenden die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden für die Dauer der Amtszeit je 2 Vorstandsmitglieder und benennen deren Stellvertreter.

Die Vertreter in der Verbandsversammlung sind von den Vertretungskörperschaften der Mitglieder zu wählen.

Die Aufgaben der Verbandsorgane sind in der Verbandssatzung festgelegt.

Der Wasserverband verwaltet sich im Rahmen der einschlägigen Gesetze (LWG, NW, WVG) selbst (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und wird vom Kreis Minden-Lübbecke als Aufsichtsbehörde in rechtlicher Hinsicht überwacht.

Er nimmt Stellung als Träger öffentlicher Belange zu Planungen im Verbandsgebiet, die Auswirkungen auf seinen Tätigkeitsbereich haben können.


Verbandsversammlung:
27 Vertreter davon entfallen auf:

Stadt Lübbecke 4 Vertreter
Stadt Espelkamp 5 Vertreter
Stadt Rahden 6 Vertreter
Stadt Pr. Oldendorf 4 Vertreter
Stadt Petershagen 1 Vertreter
Gemeinde Stemwede 5 Vertreter
Gemeinde Hille 2 Vertreter
je Mitglied 1 Vertreter

Vorstand: 13 Mitglieder davon 7 Landwirte
(je Mitglied ein Vertreter)